Nachfrage nach IT-Freelancern wächst

14. August 2013

Na, im Moment überschlagen sich die Nachrichten über den Nachfragezuwachs bei IT-Freelancern. Der Branchenverband BITKOM bestätigt das nach einer Umfrage bei seinen Mitgliedern. Besonders Großunternehmen werden zukünftig noch mehr Aufträge an freiberufliche IT-Spezialisten vergeben (nachlesen hier: http://www.bitkom.org/76915_76911.aspx). Heise macht ein bisschen Werbung für das Marktforschungsunternehmen Lüdendonk. Dort kann man sich für schlappe € 1.400 eine Studie kaufen, die zum selben Ergebnis kommt: Die Nachfrage nach IT-Freelancern steigt. Und zwar um genau 11,1%. Wow, Zukunftsprognosen durch Kartenlesen sind nicht so präzise :-). Besonders gefragt ist SAP-Know-How, Projektmanagement und Qualitätsmanagement (nachlesen hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Freelancing-wird-Boom-Branche-1934842.html). Die Zielgruppe der Studie sind Vermittlungsagenturen, die zahlen den Kaufpreis eben mal aus der Portokasse.

Und was bedeutet das jetzt für die IT-Freelancer?

  • Ist es an der Zeit, die Stundensätze entsprechend der Nachfrage zu erhöhen?
  • Welche Auswirkung hat die gesteigerte Nachfrage auf den Wettbewerb?
  • Was bedeutet das für das Marketing? Wie präsentieren IT-Freelancer ihre speziellen Kenntnisse & Erfahrungen und vermitteln ihre Expertise?

Was ist Ihre Meinung dazu?


Computerwoche übernimmt meinen Artikel

25. Juli 2013

Die hohe Zahl der Seitenzugriffe seit heute früh hat mich dann doch interessiert. Der Grund: Die Computerwoche hat meinen Artikel „Erste Hilfe bei unfairen Agenturverträgen“ aus dem Freelancer-Magazin übernommen. Fein, je mehr IT-Freelancer die wichtigsten Schaltstellen in ihren Projektvermittlungsverträgen kennen, desto mehr selbständige IT-Spezialisten lehnen sich gegen die unfairen Vertragsklauseln auf.

Hier geht es zum Artikel: http://www.computerwoche.de/a/erste-hilfe-bei-unfairen-agenturvertraegen,2542892


Gewonnen!

31. Mai 2013

Ein Mandant hat mir seine Forderungen in beträchtlicher Höhe anvertraut. Nachdem die verstrahlte seltsame Gegnerin nicht gesprächsbereit war, haben wir eben geklagt und prompt gewonnen. Als das Urteil da war, wollte die Gegnerin immer noch diskutieren und nicht bezahlen. Dumm, denn ich habe die Geschäftskonten gepfändet und eine noch nicht bezahlte Kundenforderung, die mir der gegnerische Anwalt aus Versehen verraten hat. Da ging es auf einmal ganz schnell und prompt kam das Geld geflogen. Warum nicht gleich so? Die ernsten Gespräche mit der Hausbank und die Peinlichkeit gegenüber dem Kunden wären nicht notwendig gewesen.

Gertz am Gipfel

Was lernen wir daraus? Hat ein Gericht gegen einen entschieden (natürlich ein glattes Fehlurteil…), dann kann man sich ärgern, sollte aber bezahlen. Denn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen tun weh.


Beginn der Artikelserie im IT-Freelancer Magazin

22. Mai 2013

Vom IT-Freelancer Magazin http://www.it-free.info wurde ich eingeladen, für die nächsten Ausgaben eine Artikelserie zu schreiben. Der erste Beitrag ist im aktuellen Heft erschienen und die ersten Rückmeldungen waren sehr freundlich. Worum es geht? Um alle Fragen rund um die Vertragsgestaltung im Verhältnis zu Agenturen, ein Schwerpunkt wird auf den Kundenschutzklauseln liegen. Aber auch andere wichtige Themen wie die Kündigungsfristen und Haftungsfragen werden behandelt. Im nächsten Jahr gibt es dann noch einen Zweiteiler zu Verhandlungsstrategien. Wer nicht so lange warten will, kann hier schon mal eine kleine Anleitung finden: http://www.juliagertz.de/Downloads.htmlcover


EV-SSL-Zertifikat und die anwaltliche Stellungnahme

25. März 2013

Sicherheit im Internet ist ein wichtige Sache. Schön ist auch, wenn Unternehmen ihren Kunden eine vernünftige SSL-Verschlüsselung anbieten können. Bei der EV-SSL-Zertifizierung (Extended-Validation-Zertifizierung), das ist die mit der grünen Adresszeile im Browser, fordern die Zertifizierungsstellen gerne mal eine anwaltliche Stellungnahme an um sicherzugehen, dass die angegebenen Kontaktdaten des Unternehmens auch stimmen und sich kein Datenklauer Pisher ein Zertifikat erschleicht.

Ein Bekannter erzählte mir letzte Woche bei den World-Hosting-Days in RustSteinturm mit rotem Kopf, wie mühsam die Suche nach einem Anwalt war, der diese Stellungnahme abgibt. Zurück in Siegen habe ich mir die Sache mal angesehen. Ich finde die Anforderung einer anwaltlichen Stellungnahme zwar überkandidelt unnötig, aber wenn es schon sein muss, dann doch zu überschaubaren Kosten. Ich habe mich also entschlossen, für alle Unternehmen, die gerne ihren Kunden eine grüne Adresszeile zeigen wollen, die anwaltliche Stellungnahme für die EV-SSL-Zertifizierung zu einem Pauschalpreis von € 75,00 netto anzubieten und  den ganzen Prozess so einfach und praktikabel wie möglich zu halten.

Hier gibts mehr Infos dazu: http://www.juliagertz.de/anwaltliche_Stellungnahme_zu_EV-SSL-Zertifikat.html


Update zu Second-Hand-Software

25. Februar 2013
Abwehr gebrauchte Software

Abwehr gebrauchte Software

Die Einschläge für Software-Hersteller kommen näher. Nach dem EuGH hat das OLG Frankfurt (Az. 11 U 68/11, Urteil vom 18.12.2012) entschieden, dass auch preisreduzierte Schulungslizenzen zu beliebigen Preisen – also auch höheren – gebraucht weiterverkauft werden dürfen. Das Urteil führt die Rechtsprechung des EuGH konsequent fort und bedeutet für Sie als Software-Hersteller:

  • Egal ob als Hardcopy (CD, DVD o.ä.) oder per Download erworben: Die per Kauf erworbene Softwarelizenz kann ihr Kunde weiterverkaufen.
  • Im Kaufvertrag oder den Lizenzbedingungen können Sie den Weiterverkauf nicht wirksam ausschließen.
  • Auch aus Volumenlizenzen kann Ihr Kunde eine beliebige Anzahl Lizenzen weiterverkaufen (Ausnahme sind nur Client-Server-Lizenzen).

Was ist also zu tun, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre verbilligten Schulungslizenzen teurer weiterverkauft werden oder sich für Ihre Software ein Gebrauchtmarkt entwickelt?

  • Sie überlassen Ihre Software zeitlich beschränkt (Mietmodell), z.B. gegen eine jährliche Lizenzgebühr. Während eines bestehenden Vertrages wird jeweils die aktuelle Software-Version zur Verfügung gestellt. Vorteil: Bei mietweiser Überlassung können Sie die Weitergabe wirksam untersagen. Außerdem haben Sie kalkulierbare jährliche Umsätze. Nach meiner Einschätzung st0ßen Mietmodelle inzwischen auf immer größere Akzeptanz bei den Kunden.
  • Sie versprechen beim Kauf kein kostenloses Update auf die jeweils aktuelle Software-Version. Denn davon profitieren auch die Käufer gebrauchter Software.
  • Der EuGH hat in seinem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass technische Schutzvorrichtungen, die die Weitergabe verhindern, zulässig sind. D.h. der Einsatz von Dongles, Software-Hardware-Koppelungen o.ä. darf nicht umgangen werden. Dabei sollten Sie aber bedenken, dass jede Form technischer Schutzvorrichtung für den Kunden unkomfortabel ist und häufig abgelehnt wird.

Meine Empfehlung: Stellen Sie Ihren Software-Vertrieb auf ein Mietmodell um. Die tatsächlichen Änderungen sind weniger gravierend als es beim ersten Gedanken scheint und die Vorteile liegen auf der Hand: Sie können deutlich besser steuern, haben einen engeren Kontakt zu Ihren Kunden und einen gut kalkulierbaren jährlichen Umsatz.

Wenn Sie Fragen zur rechtlichen Umsetzung haben, sprechen Sie mich einfach an.


Weibliche Selbstanforderung

13. Februar 2013

Ich bin mit drei Brüdern aufgewachsen, habe nie mit Puppen gespielt und gelernt mich gewandt zu prügeln (ja, ich weiß wo es weh tut!). Auch im Beruf hatte ich von Anfang an überwiegend mit Männern zu tun. Fallen mir deshalb spezifisch weibliche Verhaltensweisen besonders auf? In den letzten Tagen haben zwei Mandantinnen unabhängig voneinander sinngemäß einen identischen Satz gesagt, der mich wirklich irritierte. Nachdem wir ihre Fragestellung erörtert hatten, sagten sie: „Da bin ich aber froh, dass ich das selbst nicht total falsch eingeschätzt habe und Sie mich für völlig dämlich halten.“

Wie bitte? Zum einen halte ich hart arbeitende Menschen, die sich mit einem Problem an mich wenden, schon mal per se nicht für dämlich. Zum anderen wäre es abwegig, jemanden für dämlich zu halten, der eine komplizierte rechtliche Fragestellung ohne juristische Ausbildung nicht einwandfrei löst. Soll mich mal jemand nach einer Detailfrage in SAP oder dem richtigen Code-Schnipsel in .NET fragen, viel Spaß!

Mir ist noch nie ein Mann begegnet, der so etwas sagt. Nie. Wie hoch sind eigentlich die Anforderungen, die eine Frau durchschnittlich an sich stellt? Bisschen weniger reicht doch völlig aus: topp im Beruf, sachlich sowieso, angenehmes Auftreten und dazu noch kollegial. Das Privatleben lassen wir außen vor. Fazit: Als IT-Spezialistin muss man sich genauso wenig wie ein Herzchirurg mit rechtlichen Fragestellungen auskennen. Und ich bleibe im Herzen ein Cowboy 🙂


Ein Wort zu guten Verhandlungen…

13. Februar 2013

„Ein solches Verfahren überfordert eine normale Vertragsverhandlung und bietet vor allem dann keine Lösung, wenn uninformierte, wenig intelligente und im schlimmsten Fall hysterische Gesprächsteilnehmer aufeinandertreffen, die das Ziel der Verhandlung darin sehen, ihre Positionen so lange zu wiederholen, bis sie selbst beim Zuhören müde werden und ein mögliches Endergebnis längst aus den Augen verloren haben.“

Dieses Zitat aus dem wunderbaren Buch „Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement“ von Herausgeber Prof. Dr. Benno Heusser wird noch treffender durch den Nachsatz: „Solche Situationen kommen viel zu oft vor, als dass man sie als „schwierige Verhandlungen“ bezeichnen dürfte. Der Mann versteht genau wovon er schreibt. Hier reiht sich Perle an Perle.

Also: Wer nicht nur ein paar Tricks wie „gucken Sie auf jeden Fall immer irritiert beim ersten Angebot, das Sie erhalten und runzeln Sie die Brauen“ sucht, sondern sich mit dem Thema Vertragsverhandlung tiefer beschäftigen möchte, dem empfehle ich dieses Buch. Nicht nur für Juristen. Und keine Angst vor den 1.342 Seiten, ein paar gehen für Inhalts- und Stichwortverzeichnis drauf. Und wenn man es im Bett lesen möchte, hat man zusätzlich ein Armmuskeltraining. Sonst nimmt man es eben in den Lesepausen als Briefbeschwerer oder Yogaklotz 🙂


Agenturen bewerten bei 4freelance.de

21. Januar 2013

Apropos 4freelance.de: Ich finde die Bewertung von Agenturen / Vermittlern auf der Plattform gut. Ein vernünftiger Schritt zu mehr Transparenz in diesem Bereich. Den Agenturen gefallen die Bewertungen teilweise nicht so gut – jedenfalls die negativen Berichte stoßen ihnen auf. Ein paar sind schon juristisch gegen das Portal vorgegangen. Die in der Folge geschwärzten Kommentare stellen natürlich auch ein Statement dar 🙂

Die Bewertung kann anonym abgegeben werden. Ich stelle mir da natürlich die Frage, wie viele der sehr guten Bewertungen von Mitarbeitern der Agenturen selbst geschrieben sind. Aber das ist vermutlich wie bei allen Portalen mit Bewertungsmöglichkeiten (Bücher, Hotels, etc.): Ab einer gewissen Bewertungszahl gehen Fake-Bewertungen in der Menge unter. Und ansonsten gilt als eiserne Grundsatz, immer kritisch zu bleiben!


Zusammenfassung zu Kundenschutzklauseln bei 4freelance.de

21. Januar 2013

Timo Bock von 4freelance.de hat meine Zusammenfassung über die Rechtsprechung zu den ungeliebten Kundenschutzvereinbarungen in seinem Januar-Newsletter veröffentlicht. Also: Gerne weitergeben und die eigenen Kundenschutzvereinbarungen anschauen: Häufig sind sie zu weitgehend oder die erforderliche Karenzzahlung fehlt. Dann stehen die Chancen gut, dass die Vereinbarung unwirksam ist und nicht beachtet werden muss. In diesem Fall können Sie ruhig noch einmal über das nächste Projekt nachdenken. Günstiger ist es ja allemal, sich direkt vom Kunden unter Vertrag nehmen zu lassen…