Beginn der Artikelserie im IT-Freelancer Magazin

22. Mai 2013

Vom IT-Freelancer Magazin http://www.it-free.info wurde ich eingeladen, für die nächsten Ausgaben eine Artikelserie zu schreiben. Der erste Beitrag ist im aktuellen Heft erschienen und die ersten Rückmeldungen waren sehr freundlich. Worum es geht? Um alle Fragen rund um die Vertragsgestaltung im Verhältnis zu Agenturen, ein Schwerpunkt wird auf den Kundenschutzklauseln liegen. Aber auch andere wichtige Themen wie die Kündigungsfristen und Haftungsfragen werden behandelt. Im nächsten Jahr gibt es dann noch einen Zweiteiler zu Verhandlungsstrategien. Wer nicht so lange warten will, kann hier schon mal eine kleine Anleitung finden: http://www.juliagertz.de/Downloads.htmlcover


Zusammenfassung zu Kundenschutzklauseln bei 4freelance.de

21. Januar 2013

Timo Bock von 4freelance.de hat meine Zusammenfassung über die Rechtsprechung zu den ungeliebten Kundenschutzvereinbarungen in seinem Januar-Newsletter veröffentlicht. Also: Gerne weitergeben und die eigenen Kundenschutzvereinbarungen anschauen: Häufig sind sie zu weitgehend oder die erforderliche Karenzzahlung fehlt. Dann stehen die Chancen gut, dass die Vereinbarung unwirksam ist und nicht beachtet werden muss. In diesem Fall können Sie ruhig noch einmal über das nächste Projekt nachdenken. Günstiger ist es ja allemal, sich direkt vom Kunden unter Vertrag nehmen zu lassen…


Kundenschutzklauseln – was geht?

3. Januar 2013

Titelseite Kundenschutzvereinbarungen mit FreelancernJeder Freelancer kennt sie, keiner mag sie: die Kundenschutzklausel. Klar, wenn die Agentur den Kunden akquiriert hat, soll der vermittelte Freelancer nicht direkt nach Projektende selbst bei diesem Kunden anheuern. Kann man ja verstehen. Aber wer ist eigentlich der Kunde? Etwa ein ganzer Automobilkonzern mit allen Tochterfirmen und Beteiligungen? Und wie lange darf der Schutz dauern? Zwei Jahre, 10 Jahre, 100 Jahre? Und wie steht es mit der Höhe der Vertragsstrafe? Fragen über Fragen.

Ich habe dazu die Rechtsprechung der letzten Jahre ausgewertet und zusammengefasst. Also PDF zu Download hier: http://www.juliagertz.de/Downloads.html

Um Enttäuschungen gleich mal vorzubeugen: Das Thema ist durch den Gesetzgeber bislang nicht geregelt worden. Deshalb haben sich die Gerichte damit befasst. Und in solchen Fällen handelt es sich immer um die Entscheidung von Einzelfällen. Das ist der Unterschied zwischen Gesetz (allgemeine Regelung für eine Vielzahl von Fällen) und Rechtsprechung (Entscheidung im Einzelfall). Also bitte nicht einfach beim Kunden anfangen und wenn’s Ärger gibt sagen, die Frau Gertz sei schuld  hätte beschrieben, das ginge so in Ordnung…